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AGB's & Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Lena Mros - Beratung

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Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einen Vertrag über Beratung. Sie werden Auftraggebenden vor bzw. spätestens mit dem Vertragsangebot der Beraterin ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht und gelten als Bestandteil des Vertrages. Ein solcher Beratungsvertrag wird in der systemischen Beratung gängigerweise mündlich zwischen den Vertragspartnern geschlossen. Er kann bei Bedarf jedoch auch schriftlich verfasst werden.

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​1 Ablauf eines Beratungsprozesses

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​Themenfelder und Zielsetzungen

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​Zum Beginn eines Beratungsprozesses werden die relevanten Themenfelder und potenzielle Zielsetzungen für den geplanten Prozess erhoben und ggf. weiter konkretisiert. In die Erhebung der Themenfelder und Zielsetzungen werden die künftigen Auftraggebenden und ggf. andere involvierte Personen und Organisationen einbezogen. Hierüber wird eine gemeinsame Vereinbarung hergestellt. Sollten die im Verlauf des Prozesses zur Beratung anstehenden Themenfelder von den vereinbarten Themenfeldern abweichen, so entscheidet die Beraterin in Abstimmung mit den Auftraggebenden, wie die geschlossene Vereinbarung modifiziert werden kann. Gleiches gilt für eine ggf. notwendige Modifikation der vereinbarten Zielsetzungen.

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​Auswertungen

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In regelmäßigen Abständen und vor Abschluss des im Vertrag vereinbarten Beratungszeitraumes, findet eine Zwischen- bzw. Abschlussauswertung des Beratungsprozesses statt, die die Beraterin gestaltet und, wenn vereinbart, dokumentiert. Die dazu verwendete Zeit wird in Rechnung gestellt.

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​2 Haltung und Qualität

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Die Beraterin erfüllt nach Abschluss ihres Studiums die Voraussetzung zur Zertifikation durch die Systemische Gesellschaft (SG) und ist bereits jetzt Mitglied dieser. Die SG ist eine von zwei systemischen Dachgesellschaften in Deutschland, die sich der Sicherung von ethischen und qualitativen Standards im Zusammenhang mit systemischer Arbeit verpflichtet haben. Dies trägt zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der angebotenen Beratungsleistungen bei.

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Ombudsstelle, Konfliktregelung

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Im Falle von Differenzen und Beschwerden haben Auftraggebende die Möglichkeit, ihre Anliegen direkt an die SG zu melden: Systemische Gesellschaft | Stelle für verzwickte Fälle - Systemische Gesellschaft (systemische-gesellschaft.de)

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Qualitätssicherung und -entwicklung

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Zur stetigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit nutzt die Beraterin regelmäßig geeignete Maßnahmen wie Intervision oder kollegiale Beratung, Kontrollsupervision oder andere Maßnahmen zur Beratung und Evaluation der eigenen Beratungsarbeit.

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3 Abrechnungsmodalitäten, Stornierungen, Ausfallkosten

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Absagen von einzelnen Beratungssitzungen

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Wird eine Beratungssitzung von Seiten der Auftraggebenden abgesagt, so wird das Sitzungshonorar (ohne Fahrkosten) wie folgt in Rechnung gestellt:

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a. weniger als 48 Stunden vor Sitzungstermin: 50 % des Honorars als Ausfallhonorar

b. weniger als 24 Stunden vor Sitzungstermin: 100 % des Honorars als Ausfallhonorar

c. sollte eine Sitzung auf Wunsch der Auftraggebenden verkürzt werden, wird gleichwohl das vereinbarte Honorar für die vereinbarte Zeit fällig.

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Sollte die Beraterin eine Sitzung absagen müssen, wird sie die Auftraggebenden umgehend darüber in Kenntnis setzen. Eine Honorarberechnung erfolgt in diesem Falle nicht.

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Umsatzsteuer

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Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen.

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4 Vereinbarung zur Verschwiegenheit

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Grundsätzlich verpflichtet sich die Beraterin zur Verschwiegenheit in allen persönlichen und organisatorischen Belangen, von denen sie im Laufe ihrer Tätigkeit Kenntnis erhält. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Auftragsende hinaus. Berater*innen gehören nicht zu den Berufsgruppen, die einer besonderen, gesetzlichen Verschwiegenheit nach § 203 StGB unterliegen.

 

Die Beraterin behält sich jedoch vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen bzw. Erfahrungen und Erkenntnisse aus ihrer Arbeit für den jeweiligen Auftraggeber unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung für ihre professionellen Zwecke zu verwenden.

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In bestimmten Innenverhältnissen kann die Beraterin eine Rückmeldung zu Inhalten und Prozess im Kontext von Zwischen- und Abschlussauswertung ggf. an weitere Auftraggebende, Leitungspersonen, Budgetverantwortliche, Verantwortliche für Personalentwicklung oder andere grundsätzlich Berechtigte nur insoweit weitergegeben, als dieses im Vertrag transparent vereinbart war oder mit den Beteiligten abgesprochen wurde. In solchen Fällen wird sich die Beraterin grundsätzlich organisationsintern nach dem Grundsatz verhalten, dass Vertraulichkeit bezüglich persönlicher Themen der Auftraggebenden zu wahren ist. In strukturellen und organisatorischen Themen kann hingegen, i.d.R. durch die Auftraggebenden selbst Transparenz hergestellt werden.

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Erhält die Beraterin im Laufe des Beratungsprozesses Kenntnis über Ereignisse mit strafrechtlicher (z.B. über Kindeswohlgefährdung, Gewalt in der Pflege o.ä.) Relevanz, wird sie mit den Auftraggebenden besprechen und vereinbaren, auf welche Weise und von wem die zuständigen Stellen informiert werden.

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​5 Datenschutz, DSGVO, Einwilligung

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Mit Unterzeichnung des Vertrages willigen alle Vertragspartner im Sinne der DSGVO ein, dass Aufzeichnungen (Protokolle, Audio- und Videoaufnahmen) zu den Beratungsprozessen von der Beraterin erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können. Die Beraterin legt (elektronische) Akten an. Sie stellt sicher, dass die Regelwerke der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten werden. Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für maximal zehn Jahre.

 

Bei Abschluss und Durchführung des Beratungsvertrages werden persönliche Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, Bankverbindung) durch die Beraterin dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigen die Auftraggebenden ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, EU DSGVO). Die Beraterin wird die Auftraggebenden zum Beginn des Beratungsprozesses darüber informieren, dass die Datenverarbeitung stattfindet und durch den Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde. Eine zusätzliche, schriftliche Einwilligung durch die Auftraggebenden ist damit nicht mehr erforderlich (BeckOK zu Art. 7 DSGVO, RN86).

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Die Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für die Auftraggebenden eintreten. Ein Widerruf kann per E-Mail erfolgen. Sofern die Auftragnehmerin Aufzeichnungen über die Beratung erstellt, die sie für die Beratung benötigt, ist ein Widerruf der Einwilligungserklärung ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Beratungsvertrags.

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​6 Steuern, Sozialabgaben, Haftung

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Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch den Beratungsvertrag kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet wird. Die Auftragnehmerin sichert zu, dass sie nicht scheinselbständig ist. Die Auftragnehmerin sichert zu, dass sie ihre aus einem Auftrag erwirtschafteten Umsätze korrekt versteuert und ggf. fällige Abgaben zur Sozialversicherung vornimmt. Die Auftragnehmerin haftet nicht für mögliche Folgen, die aus der Arbeit in der Beratung entstehen könnten.

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